ich benötige informationen über das berliner testament.
was darf der hinterbliebene und was nicht.
darf er zum beispiel das haus veräußern und noch einiges mehr.
wie verhält es sich wenn demenz im spiel ist,aber keine untersuchung vorliegt.
wenn der hinterbliebene unter einfluß von anderen erben steht und hörig ist.
kurzum ich wurde aufgrund meines schwulseins enterbt und soll auch um den pflichtteil gebracht werden.
da ich zudem auch noch einen älteren partner habe wurde ich als nicht mehr gesellschaftsfähig betrachtet.
http://www.GayRoyal.com
Mozilla/5.0 (Windows NT 6.1; WOW64) AppleWebKit/537.36 (KHTML, like Gecko) Chrome/47.0.2526.106 Safari/537.36