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11 answers in this topic
S******s
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Created
02/04/2017
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2
2
P******b
Lebenspartnerschaften werden beim Standesamt geschlossen und eingetragen. Erforderlich dafür ist eine spezielle "Abschrift des Geburtseintrages zur Vorlage beim Standesamt" sowie ein gültiger Personalausweis.
Trauzeugen sind nicht erforderlich.
Ach so,
und die Beteiligten sollten natürlich auch anwesend sein.
Zur Versorgung eines hinterbliebenen Partners kann ich nur von meiner Situation ausgehen. Ist der Verstorbene Beamter,
so erhält der Witwer eine Witwerpension aus der Verbindung,
wenn diese mindestens 5 Jahre bestanden hat. Allerdings ist das kein voller Pensionsbetrag und er wird mit dem Einkommen des Witwers verrechnet.
Ich vermute,
dass das bei Angestellten ähnlich gehandhabt wird.
Erbberechtigt sind beide Partner sofort mit dem Moment der Eheschliessung.
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Created
02/04/2017
7
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a member
Bei Angestellten ist es ebenso,
wie soulfood es beschrieben hat. Abweichung vom Beamtenrecht: Nach meiner Kenntnis muss die Lebenspartnerschaft bei der Rente ein Jahr lang bestanden haben um Anspruch auf Rente zu haben.
Sollte der Verstorbene eine Betriebsrente erhalten haben,
so gilt auch hier der Anspruch auf Hinterbliebenenrente. Allerdings wurde in meinem Fall,
wir waren 7 Jahre verpartnert,
bei der Betriebsrente kein eigenes Einkommen angerechnet. Die Karenzzeit für den Anspruch der Betriebsrente ist mir nicht bekannt.
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Created
18/04/2017
6
0
a member
Was auch noch wichtig ist:
Sofern der verstorbene Lebenspartner eine Kapitalzusatzversicherung über den Arbeitgeber abgeschlossen hat,
und das ist nicht selten der Fall,
wird die Versicherungssumme an den (bezugsberechtigten!!) Lebenspartner voll ausgezahlt.
ALLERDINGS wird diese Summe "verbeitragt",
das heißt,
es müssen 10 Jahre lang Beiträge zur Kranken- und Pflegevesicherung in monatlichen Raten bezahlt werden.
Falls andere Personen bezugsberechtigt sind,
z.B. die Eltern,
Geschwister usw.,
wird die ausgezahlte Summe NICHT "verbeitragt".
Die Bezugsberechtigung muss der Versicherung mitgeteilt werden,
hier gilt nicht die Erbberechtigung des Lebenspartners,
sondern einzig und allein die Verfügung des Versicherten. Auch das muss man wissen. Das gilt übrigens für alle Lebensversicherungen.
Falls dazu noch Fragen auftauchen,
kann mich jeder gern anschreiben.
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Created
18/04/2017
6
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P******b
Sehr interessant,
danke.
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18/04/2017
3
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pimmelchen
64 yrs
da wirst du wohl die besten auskünfte auf dem standesamt holen können ,
niemand ist in dieser sache so bewandert wie das standesamt ,
wo ja eine eingetragene partnetschaft auch registriert wird liebe grüsse frank
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18/04/2017
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6
pimmelchen
64 yrs
frage auf einem standesamt nach ,
niemand ist so bewandert ,
wie die beamten dort liebe grüsse frank
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18/04/2017
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6
P******b
Standesämter haben gar nichts mit der Versorgung von Hinterbliebenen zu tun!
Falls es das ist,
was Du meinst.
Sie kümmern sich um Personenstandsangelegenheiten.
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Created
19/04/2017
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P*****m
Bei der rentenversicherung gibt es Geschäftsstellen,
da lass dir einen Termin geben-die berazen dich aus erster Hand und verkaufen dir auch nichts!
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Created
19/04/2017
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a member
Im Sterbefall helfen gute Bestattungsunternehmen weiter.
Sie beantragen für den Hinterbliebene die Rente,
und wickeln auch alle anderen Dinge (z.B. Einreichung vom Testament oder Erbvertrag beim Amtsgericht,
Kündigung von bestehenden Verträgen usw.) für den Hinterbliebenen ab. Es dürfte jedem klar sein,
dass bei einem Todesfall die Gedanken Purzelbäume schlagen,
und man kaum in der Lage ist,
Formulare auszufüllen oder sich mit Ämtern auseinander zu setzen.
Als mein Lebenspartner starb,
habe ich eine erstklassige Abwicklung ALLER Formalitäten und Notwendigkeiten durch das Bestattungsunternehmen erfahren dürfen.
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21/04/2017
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a member
ich frag mich nur,wer dich danach wohl gefragt hat
besonders nach den inzwischen verstrichenen jahren ,die es schon sind in denen es die eingetragene lebenspartnerschaft gibt
wird doch ueberall und immer wieder ueber die standesamtliche seite geschrieben
naja
man ist ja fuer tips auch im hohen alter noch dankbar,,,wenn man auch wirklich deutiche und hilfreiche bekommt
fachleute gibt es solche und solche
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21/04/2017
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P******b
Dass dieses Thema hier eigentlich nicht richtig aufgehoben ist,
wissen wir alle. Trotzdem finde ich es sehr informativ,
was sich aus der Fragestellung von "tomsucht" ergeben hat.
Ist ja wohl allemal spannender als diese Endlosschleifendiskussion über das Oster/ Weihnachtsdekor.
Gruss
Kay-A.
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21/04/2017
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